Die Anzahl der Einweg-E--Zigaretten, die Sie an Bord mitnehmen können, hängt vom Status Ihres Passagiers ab. Für allgemeine einreisende Passagiere können Sie bis zu sechs zollfreie E-Zigaretten mitführen, die Gesamtflüssigkeitsmenge darf jedoch 12 ml nicht überschreiten. Vielreisende können eine zollfreie E-Zigarette- mitbringen, die Gesamtflüssigkeitsmenge darf jedoch 2 ml nicht überschreiten, und zwar einmal pro Tag.
Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Erläuterung der Regeln für die Mitnahme von Einweg-E--Zigaretten an Bord:
Menge und Flüssigkeitsvolumen:
Allgemeine einreisende Passagiere: Sie können zollfrei bis zu sechs E--Kartuschen (Flüssigkeitszerstäuber) oder Kombinationen aus Kartuschen und Rauchgeräten (einschließlich Einweg-E--Zigaretten) mitbringen, das Gesamtvolumen der Flüssigkeit darf jedoch 12 ml nicht überschreiten.
Vielreisende: Sie können bis zu eine zollfreie E-Zigarette- mitnehmen, die Gesamtflüssigkeitsmenge darf jedoch 2 ml nicht überschreiten, und zwar einmal pro Tag.
Vorsichtsmaßnahmen für das Mitführen von E-Zigaretten:
Umgang mit Flüssigkeiten: E-Zigaretten, die Flüssigkeit enthalten, können nicht eingecheckt werden und müssen ausgeschaltet werden.
Nutzungsbeschränkungen: E-Zigaretten dürfen an Bord von Flugzeugen nicht verwendet werden, um unnötige Unannehmlichkeiten und Strafen zu vermeiden.
Gepäckbeschränkungen: Passagiere sollten sich der Handgepäckbeschränkungen ihrer Fluggesellschaft bewusst sein.- Passagiere der Economy-Klasse dürfen im Allgemeinen nur ein Gepäckstück mitnehmen, während Passagiere der ersten Klasse zwei Gepäckstücke mitnehmen dürfen, wobei jedes Gepäckstück jedoch nicht mehr als 5 kg wiegen darf.
Sicherheitskontrolle: Passagiere müssen die E-{0}}-Kartusche und den Zigarettenhalter aus ihren E---Zigaretten entfernen und diese vom Personal überprüfen lassen, bevor sie an Bord befördert werden dürfen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass der Patronenakku von einem seriösen Hersteller hergestellt wurde und dass die Akkukapazität deutlich auf der Verpackung angegeben ist. Beschädigte oder kaputte Batterien sind an Bord nicht gestattet.
